ONEDAY Festival

Datenschutz

Datenschutzhinweise

Diese Datenschutzhinweise beschreiben die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der ONEDAY Festival Website. Die Fassung ist ein redaktioneller Entwurf und muss vor dem öffentlichen Livegang rechtlich final geprüft werden.

Verantwortlicher

Verantwortlich ist der Veranstalter des ONEDAY Festivals. Name, Rechtsform, Anschrift und Vertretungsberechtigte werden vor Livegang im Impressum und in dieser Datenschutzerklärung ergänzt.

Kontakt: team@oneday-festival.de

Technischer Betrieb

Die Website wird für den Veranstalter technisch betrieben. Dabei können Server-Logs, IP-Adressen, Anfragezeitpunkte, Browserinformationen und Sicherheitsereignisse verarbeitet werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: sicherer und stabiler Betrieb der Website.

Technisch notwendige Cookies

Die Website nutzt technisch notwendige Cookies für Admin-Session und CSRF-Schutz. Diese Cookies dienen ausschließlich Sicherheit, Login und Formularschutz. Ein Cookie-Banner ist für diese technisch notwendigen Cookies nicht vorgesehen.

Warteliste

Wenn du dich in die Warteliste einträgst, verarbeiten wir Vorname, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer, Einwilligungsstatus, Zeitpunkt, IP-Adresse und Formularquelle. Die Verarbeitung dient der Verwaltung der Warteliste, dem Nachweis deiner Angaben und der Kommunikation zum Festival. Die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise ist Pflicht; optionale Marketing- oder WhatsApp-Einwilligungen werden nur gespeichert, wenn du sie aktiv auswählst.

WhatsApp und Marketing

Wenn du WhatsApp-Informationen auswählst, willigst du ein, Informationen zur Veranstaltung per WhatsApp zu erhalten. WhatsApp ist ein Dienst von Meta. Dabei kann eine Datenübermittlung in Drittländer, insbesondere die USA, nicht ausgeschlossen werden. Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen.

Wenn du E-Mail-Marketing auswählst, willigst du ein, Neuigkeiten zur ONEDAY Veranstaltung per E-Mail zu erhalten. Auch diese Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen.

Künstlerbewerbung

Bei einer Bewerbung als Artist verarbeiten wir die von dir eingegebenen Kontaktdaten, Profil-Links, Video-Links, Biografie und weitere Bewerbungsangaben. Die Verarbeitung dient der Prüfung und Organisation möglicher Auftritte. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Bitte trage keine Gesundheitsdaten oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten in Freitextfelder ein.

Partneranfragen

Wenn du das Partner-Formular nutzt, verarbeiten wir Unternehmen, Name der Ansprechperson, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer und deine Nachricht. Die Angaben werden per E-Mail an unser Team-Postfach (team@oneday-festival.de) übermittelt und dort bearbeitet; eine darüber hinausgehende Speicherung in der Website-Datenbank findet nicht statt. Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung deiner Anfrage und die Anbahnung einer möglichen Partnerschaft. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung).

[PLATZHALTER: Löschfrist für Partneranfragen im Team-Postfach muss vor Livegang festgelegt werden.]

Ticketshop und Zahlungsabwicklung

Beim Kauf eines Tickets verarbeiten wir Name, E-Mail-Adresse, Bestelldaten, Ticketkategorien, Bestellnummer und Zahlungsstatus. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Stripe ist ein eigenständiger Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Zahlungsdaten; bitte beachte die Datenschutzhinweise von Stripe (stripe.com/privacy).

[PLATZHALTER: Vollständige Beschreibung der Stripe-Datenübermittlung (inkl. Drittlandtransfer USA, Standardvertragsklauseln), Art der verarbeiteten Zahlungsdaten und Auftragsverarbeitungsverhältnis oder gemeinsame Verantwortlichkeit, muss durch einen Rechtsanwalt geprüft und finalisiert werden.]

Besuchernamen und Bestelldaten werden benötigt, um dir dein Ticket zuzuordnen und am Einlass einzulösen.

Einlasskontrolle

Am Veranstaltungstag wird dein Ticket am Einlass per QR-Code gescannt und entwertet. Zweck der Verarbeitung ist die Einlasskontrolle und die Verhinderung einer mehrfachen Nutzung desselben Tickets. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).

Beim Scannen wird ein Scan-Protokoll erstellt. Es enthält das gescannte Ticket, das verwendete Einlass-Gerät, den Zeitpunkt des Scans und das Ergebnis (z. B. gültig, bereits eingecheckt, ungültig). Da Tickets personalisiert sind, sehen die Einlass-Geräte beim Scan den Namen und die Ticketart des jeweiligen Gastes; weitere Bestell- oder Zahlungsdaten werden auf den Geräten nicht angezeigt.

[PLATZHALTER: Speicherdauer des Scan-Protokolls muss vor Livegang anwaltlich geprüft und festgelegt werden; Vorschlag: Löschung sechs Monate nach dem Veranstaltungsdatum.]

Empfänger und Dienste

Empfänger können technische Dienstleister für Hosting, E-Mail-Versand, Schrift-Auslieferung und Kartenanzeige sein. Für den Ticketshop ist Stripe als Zahlungsdienstleister eingebunden. Genannt werden vor Livegang insbesondere Hosting, Mail-Infrastruktur, Bunny Fonts und OpenStreetMap, soweit sie tatsächlich eingesetzt werden.

Speicherdauer

Wartelistenkontakte werden bis zum Widerruf oder bis zur festgelegten Nachlauffrist nach dem Event gespeichert. Bewerbungen werden für die Dauer des Auswahl- und Organisationsprozesses gespeichert. Sicherheitslogs und Rate-Limit-Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für Sicherheit und Nachweis erforderlich ist.

Für den Ticketshop gelten folgende Fristen: Rechnungen und steuerrelevante Buchungsbelege werden gemäß Paragraf 147 AO und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) zehn Jahre aufbewahrt. Besuchernamen und Ticketdaten (Zuordnung Event) werden sechs Monate nach dem Veranstaltungsdatum gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist. Offene Bestellungen ohne abgeschlossene Zahlung werden nach 90 Tagen gelöscht.

[PLATZHALTER: Konkrete Speicherfristen für alle Datenkategorien müssen vor Livegang rechtlich final festgelegt und geprüft werden.]

Deine Rechte

Du hast nach Maßgabe der DSGVO Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf erteilter Einwilligungen. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Niedersachsen ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen.

Widerruf und Kontakt

Einwilligungen für Marketing und WhatsApp kannst du über den Abmeldelink oder per E-Mail an team@oneday-festival.de widerrufen.